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Wie sinnvoll sind EU-Richtlinien?
Ein ähnliches Schicksal erlitt die Erleuchtung durch das elektrische Licht. Die alte Glühbirne musste sterben, obwohl sie theoretisch ewig leuchten konnte. Sie wurde durch die Energiesparbirne ersetzt, wobei man hier wahrlich nicht wusste, ob dies nur aus wirtschaftlichen Gründen geschah. Energiesparlampen sind mit Quecksilber ausgestattet, liefern jede Menge an Elektrosmog, und sie leuchten teilweise erbärmlich. Viele dieser Birnen sind zwar durch LED-Lampen ersetzt worden, welche ein angenehmes Lichtspektrum von sich geben, aber die alte, heiss leuchtende Glühbirne leuchtet immer noch am besten. Immerhin, wir verbrennen seither nicht mehr so viel Hitze, wenn wir das Licht einschalten. Dem leistungsfähigen Staubsauger wird das gleiche Schicksal wiederfahren, er wird durch billige Produktionen ersetzt, weil man eine bestimmte Leistung nicht mehr überschreiten darf. Aber solange der Staubsauger nicht fönt, ist alles in Ordnung. Immerhin tummeln sich heute beutellose Staubsaugergeräte am Markt, die für den Allergiker die reinste Qual sind. Sie besitzen teilweise eine miese Saugleistung, man muss den Staub nach jedem Saugvorgang manuell entfernen und das Innenleben des Saugers reinigen, und die Haare bleiben trotzdem im Teppich kleben, weil der Sauger keine dementsprechende Saugleistung besitzt. Manchmal spart man an den falschen Stellen Energie. Immerhin, die überteuerten Sauggeräte, welche man ab 400 Euro aufwärts bekommt, saugen auch ohne Leistung gut, aber sie kosten eben mehr Geld. Getoppt wird das ganze Spektakel von der EU-Cookie-Richtlinie, welche auch die E-Privacy-Richtlinie und die Datenschutzgesetze, die sogenannte DSGVO beinhalten sollte, aber darüber streiten sich die Geister, nicht nur die Anwälte. Stellen Sie sich vor, ein simpler Autor, einfach gestrickt, schreibt im Internet seine Onlineliteratur und baut einen Cookie-Button der VG-Wort ein. Es ist die Verwertungsgesellschaft für Autoren, bei denen die Autoren Geld verdienen, wenn sie ihre Literatur gratis und kopierfähig im Netz anderen Lesern zur Verfügung stellen. Wenn man die Cookie-Richtlinie genau nimmt, so muss man sogar beim VG-Wort Pixelbanner, den man in seine Website einbaut, eine aktive Einwilligung der Leser einholen, und der Leser bestimmt, ob er dem Autor seine rechtlich zustehenden VG-Wort Einnahmen gönnt oder nicht, denn die Texte müssen auch ohne Cookie-Einwilligung voll zur Verfügung stehen. Das wäre so, als ob man am Zeitungskiosk entsheidet, ob man für die jeweilige Tageszeitung bezahlen will oder nicht, und man liest sie trotzdem. Es dürfen nur technisch notwendige Cookies auf einer Website verwendet werden, ohne welche die Website nicht funktionsfähig wäre. Diese Aussage verkörpert der Gesetzestext der EU-Richtlinie, und sie wurde bereits von mehreren Anwälten bestätigt, selbst wenn es immer noch Blogger und Anwälte gibt, die dies anders sehen. Auf jeden Fall kann man abgemahnt werden, wenn man glaubt, es gäbe Ausnahmen. Die DSGVO und die Cookie-Richtlinie haben dafür gesorgt, dass Anbieter von Onlinemagazinen, Onlinezeitungen und Onlineportalen ihre bisher gratis, und durch Werbung finanzierten Dienste jetzt kostenpflichtig, per Abo zur Verfügung stellen. Man muss also bezahlen, und das Informieren im Internet wird immer teurer. Die Verlage können nämlich nicht mehr weiterarbeiten, wenn sie keine Werbung mehr zeigen dürfen, weil sich der Leser dadurch gestört fühlen könnte und selbst entscheidet, ob er den Inhalt mit oder ohne Werbung konsumiert. Natürlich unterliegen diese Richtlinien einer gewissen Wirtschaftlichkeit, und ein guter Anwalt kann perfekt argumentieren, warum ein Cookie-Aktiv-Einwilligungsbanner nicht gesetzt wird, aber die Konkurrenz darf trotzdem abmahnen, und diese Abmahnungen sind zu einem Geschäftsmodell geworden. Viele kleine und mittlere Blogger haben ihren Blog eingestellt, weil sie durch die präsentierte Werbung nichts mehr verdienen, und so existieren viele gute Fachblogs nicht mehr. Es entgeht uns viel Information, wenn nur noch einige grosse Unternehmen alles für sich beanspruchen. Die grossen Portale nehmen nämlich ihre Datenschutzeinwilligungen und Werbeausspielungen in die Nutzerkonten auf, und wer beispielsweise bei einem sozialen Netzwerk seine Freunde treffen will, stimmt den neuen Nutzungsbedingungen zu, damit der den Dienst weiterhin nutzen darf. Dies hat dafür gesorgt, dass die Kleinen sterben und die Grossen erben. Und es hat dafür gesorgt, dass man sich im Internet auf fast jeder Website zuerst durch das Datenschutzmenü klicken muss und die lästigen Banner bestätigen oder weggklicken darf. Was bringen uns diese EU-Richtlinien? Sie dienen in erster Linie dem Umweltschutz, auch wenn die Sparlampe die Umwelt verschmutzt hat. Sie dienen unserer Sicherheit, auch wenn die gekrümmte Gurke vor Sicherheit nur so strotzte. Und sie dienen dem Konsumverhalten, selbst wenn dieser Aspekt niemals erwähnt werden darf. Der Datenschutz ist ein weiterer Sicherheitsaspekt, der uns vor zu viel Öffentlichkeit bewahren soll. Im Grunde schränken uns viele dieser Richtlinien ein, entziehen vielen Unternehmern ihr Geschäftsmodell, und sie sorgen dafür, dass grosse Konzerne immer grösser werden, auch wenn man immer sagt, diese Richtlinien sollen die Kleinen schützen und unterstützen. Der Grosskonzern hat viel Geld und kann jede Klage jahrelang aussitzen. Der kleine Einzelunternehmer muss sich vor Abmahnungen und Klagen fürchten, weil er vorerst seinen Anwalt bezahlen muss. Der Grosskonzern verfügt über die nötige Reichweite, um die Richtlinien konform umzusetzen, und der kleine Unternehmer kann sie schon wegen seiner geringen Reichweite nicht anwenden. Sollen die Journalisten, Autoren und Zeitungsredakteure gratis arbeiten, , wenn keine Werbung mehr angezeigt werden darf, ohne dass der Leser einwilligt? Der Redakteur eines Online-Magazins kauft sich dafür keine Gurke mehr, weil er pleite ist. Und die zu krummen Gurken verschimmeln am Feld, während in Afrika Kinder hungern. Aber man sagt, der Konsument will es so. Die neuen EU-Richtlinien für Handelspartner sind daAls ich hörte, dass Zulieferer und Händler sich jetzt mit den neuen EU-Richtlinien auseinandersetzen müssen, hatte ich ein Deja vu, denn ich erinnerte mich an die neuen Datenschutzrichtlinien, die mich zwangen, sämtliche, in meinen Artikeln namentlich erwähnte Personen um Erlaubnis zu fragen, was mir einige Peinlichkeiten einbrachte, aber mit ein wenig Alkohol ging das schon. Bitte, ich trinke nicht, ich ersaufe manchmal in meinen Fettnäpfchen. Und jetzt sind sie da, die verschärften EU-Richtlinien für Unternehmer, welche Waren transportieren und verarbeiten. Gut an den Richtlinien ist, dass Kinderarbeit verboten ist, nachhaltig, energiebewusst, falls möglich regional, umweltfreundlich und fair, zu fairen Löhnen produziert, transportiert und verarbeitet werden muss. Die grossen Unternehmen werden die Richtlinien umsetzen können, aber die kleinen und mittleren Unternehmen werden daran scheitern, da die neuen EU-Richtlinien viel schärfer sind, als die Landesgesetze, die bis jetzt alles regelten. Hier wird wieder sichtbar, wie der kleine Mann stirbt, während sich der grosse Mann alles leisten kann. Wir müssten die kleinen und mittelständischen Handelsunternehmen fördern, damit sie wettbewerbsfähig bleiben, sonst geht uns der Mittelstand verloren, und das hat fatale Folgen. Ich habe tausende Websites sterben sehen, weil sie die neuen Datenschutzgesetze nicht umsetzen konnten, ohne dabei pleite zu gehen, und ich wundere mich ernsthaft, warum ich noch am Markt bin. Ich werde mich aber auch wundern, wie es möglich sein wird, teure Preise und Güterknappheit zu ertragen, wenn zu viele kleine Betriebe die neuen Gesetze nicht umsetzen können und im Stich gelassen werden. Wir werden sehen, was passiert.
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